Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) – freiluftaktiv
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von freiluftaktiv, gelten für alle gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend „VP“) angebotenen Programme von freiluftaktiv, die VP für sich und/ oder für weitere Personen (nachfolgend „Teilnehmer“) bucht. Diese AGB ergänzt die vor Ort bei den jeweiligen Programmen aushängenden Benutzungsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an allen von freiluftaktiv angebotenen Leistungen (Kurse, Trainingsprogramme, Seminare, Workshops).
Für alle von freiluftaktiv gegenüber VP individuell erstellten Angebote zu allen Programmen gelten, soweit zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, diese AGB.
„Programme“ im Sinne dieser AGB sind alle zum Portfolio von freiluftaktiv gehörenden Angebote. Insbesondere Personal Training, Sportprogramme, Outdoor Programme sowie Naturerlebnisse (Waldbaden, Naturtherapie)
Die Programme werden sowohl in der freien Natur als auch in geschlossenen Räumlichkeiten durchgeführt und können mit anderen Leistungen von freiluftaktiv kombiniert werden.
Wenn VP Leistungen von freiluftaktiv – auch – für andere Personen bucht, die Leistungen von freiluftaktiv in Anspruch nehmen (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) so gelten diese AGB auch für diese Teilnehmer.
Sofern VP Leistungen für Teilnehmer bucht, ist VP dazu verpflichtet, dass der Inhalt dieser AGB den jeweiligen Teilnehmern zur Kenntnis gebracht wird.
Vertragsschluss
• Programme können vor Ort mit freiluftaktiv oder über Fernkommunikationsmittel, z.B. online oder telefonisch, gebucht werden.
• Ein Vertrag vor Ort kommt durch Annahme eines Angebots von freiluftaktiv durch VP zustande.
• Individuell von freiluftaktiv erstellte Angebote können innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab dem Erhalt des Angebots von VP angenommen werden.
• Wenn Programme für Kinder bzw. Minderjährige als Teilnehmer gebucht werden, so kommt ein Vertrag erst mit Vorliegen der erforderlichen schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zustande.
Änderung des Leistungsumfangs
freiluftaktiv ist berechtigt, den Leistungsumfang, wie etwa Inhalt und Ablauf des Programms bei Vorliegen eines berechtigten Interesses unter Berücksichtigung der Interessen von VP anzupassen bzw. zu ändern, soweit dies für VP zumutbar ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Anzahl der Teilnehmer einer gebuchten Leistung höher ist als bei der Buchung angegeben wurde.
Verhaltensregeln für VP bei der Durchführung von Programmen
VP ist verpflichtet, bei der Durchführung der Programme stets den Sicherheitsbestimmungen, die bei der Durchführung der jeweiligen Leistung ausgelegt bzw. ausgehängt sind, nachzukommen und den Anweisungen vom Trainer Folge zu leisten. VP hat dafür zu sorgen, dass alle Teilnehmer der gebuchten Leistung die Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen befolgen.
VP hat allen Anweisungen des Personals freiluftaktiv (z.B. Trainer/ Programmleiter) unverzüglich Folge zu leisten. Kommt VP oder ein Teilnehmer des von VP gebuchten Programms den Anweisungen des Personals von freiluftaktiv nicht nach, kann freiluftaktiv die Durchführung der Veranstaltung bzgl. des jeweiligen störenden Teilnehmers oder insgesamt sofort abbrechen, wenn zu befürchten ist, dass VP selbst oder Dritte zu Schaden kommen könnten. Im Falle eines Abbruchs stehen VP keine Rückzahlungs-, Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche gegen freiluftaktiv zu.
VP verhält sich im Rahmen des Programms stets so, dass keine dritten Personen, wie etwa andere Teilnehmer oder Personal von FS, gefährdet oder verletzt werden.
VP bzw. Teilnehmer an von VP gebuchten Programmen darf an allen Programmen, die eine körperliche Anstrengung/ Konzentration erfordern (z.B. Sport in der Natur.), nicht teilnehmen, wenn er alkoholisiert ist, sonst bewusstseinsbeeinträchtigende/ berauschende Mittel (z.B. Drogen, starke Medikamente etc.) zu sich genommen hat, physisch erheblich oder psychisch beeinträchtigt ist, schwanger, frisch operiert, herz-krank oder Epileptiker ist. Verstößt VP oder Teilnehmer gegen dieses Verbot, kann freiluftaktiv die Durchführung der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen in Bezug auf den jeweiligen VP/ Teilnehmer oder insgesamt sofort abbrechen. Im Falle eines Abbruchs stehen VP keine Rückzahlungs-, Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche gegen freiluftaktiv zu
Soweit es sich bei den von freiluftaktiv angebotenen Programme um Sport- und Abenteuerveranstaltungen handelt (z.B. Survival-Programm), besteht für VP und alle eingebundenen Teilnehmer besondere Risiken. Der Untergrund bei Outdoor-Veranstaltungen ist uneben und teils bewachsen (mit Wurzeln etc.). Daher besteht auf dem gesamten Gebiet Stolper- und Sturzgefahr. Zudem kann es insbesondere auf Grund von Witterungsverhältnissen (Regen, Schneefall, Eisregen, Wind, Laub etc.) zu erhöhter Rutschgefahr kommen. VP wird darauf hingewiesen, stets notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, insbesondere Absperrungen an Land und zu Wasser durch Bojen, Seile, Zäune etc. nicht zu überschreiten und (rutsch)festes Schuhwerk zu tragen.
Bestimmungen für die Durchführung von Programmen
Im Rahmen der Durchführung von gebuchten Programmen kann freiluftaktiv von VP und jedem einzelnen Teilnehmer verlangen, eine schriftliche Erklärung zu seinem Gesundheitszustand anzugeben, soweit dies in Bezug auf das gebuchte Programm erforderlich ist. Dies ist etwa der Fall bei der Buchung von Personal Training
Empfehlung zur Gesundheit des Mitglieds
Freiluftaktiv empfiehlt den Teilnehmern (insbesondere Sport und Fitness Programm), ihre Sporttauglichkeit durch einen Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen an der Wirbelsäule oder anderen orthopädischen Erkrankungen/Verletzungen empfehlen wir unser Trainingskonzept nicht, sondern raten dazu, vor Beginn des Trainings eine Wiederherstellung der Sporttauglichkeit durch einen geeigneten Physiotherapeuten und eine darauf folgende ärztliche Sporteignungsuntersuchung.
• Alle Programme werden grundsätzlich bei allen Wetterbedingungen (z.B. Schnee, Regen, Wind, Hitze etc.) durchgeführt. Nur bei extremen Wetterbedingungen/ Unwetter (z.B. Sturm, Gewitter oder Starkregen) wird die Durchführung der Leistung nach Beurteilung des Trainers/ Programmleiters gegebenenfalls unterbrochen oder eingestellt. In diesen Fällen werden Kosten nicht erstattet.
Vertragsschluss über Fernkommunikationsmittel
• Der VP kann telefonisch, per E-Mail oder über ein auf der Website des Verkäufers vorgehaltene Online-Anfrageformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an freiluftaktiv richten. freiluftaktiv lässt VP auf dessen Anfrage hin in Textform (z.B. per E-Mail, Fax oder Brief), ein verbindliches Angebot zum Verkauf der von VP zuvor ausgewählten Leistung aus dem Portfolio von freiluftaktiv zukommen.
• Dieses Angebot kann VP durch eine gegenüber freiluftaktiv abzugebende Annahmeerklärung per E-Mail oder durch Zahlung des von 360Grad angebotenen Preises inner-halb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs bei freiluftaktiv maßgeblich.
• Nimmt VP das Angebot von freiluftaktiv innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist freiluftaktiv nicht mehr an sein Angebot gebunden.
Haftung
Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, haftet freiluftaktiv bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
• Auf Schadensersatz haftet freiluftaktiv gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet freiluftaktiv nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer sog. „Kardinalpflicht“, d.h. einer wesentli-chen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertra-ges überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung VP regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von freiluftaktiv auf Ersatz sog. „vertrags-typisch vorhersehbarer Schäden“ begrenzt, d.h. derjenigen Schäden, mit deren Ent-stehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.
• Für den Verlust, Diebstahl usw. von Sachen, die nicht im Eigentum von freiluftaktiv stehen, übernimmt freiluftaktiv keine Haftung.
Höhere Gewalt
Jede Vertragspartei hat für die Nichterfüllung einer ihrer Pflichten nicht einzustehen, wenn die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Hinderungsgrund beruht, wie insbesondere Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Beschlagnahme o-der sonstige behördliche Maßnahmen, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauches, Arbeitsstreitigkeiten oder wenn Vertragswidrigkeiten von Zulieferern auf einem solchen Grund beruhen.
Stornierungen
Wenn VP Programme für einen kalendermäßig bestimmten Termin gebucht hat, gel-ten die nachfolgenden Regelungen:
• Kann ein Programm wegen Verspätung von VP oder von Teilnehmern der von VP gebuchten Programme nur verspätet oder nicht durchgeführt werden, ist eine Rücker-stattung der Kosten nicht möglich und die Kosten für VP fallen vollständig an.
• Hat VP eine Gruppenleistung gebucht, also eine Leistung für mehr als eine Person, so fallen die Kosten für die Gruppenbuchung auch dann vollständig an, wenn einer oder mehrere Teilnehmer verspätet oder nicht erscheinen.
Bei einer Stornierung der gebuchten Leistung fallen die folgenden Stornierungskosten an:
• Bis 91 Tage vor dem gebuchten Termin 25 % der Gesamtkosten.
• Ab 90 Tage vor dem gebuchten Termin 50 % der Gesamtkosten.
• Ab 30 Tage vor dem gebuchten Termin 75 % der Gesamtkosten.
• Ab 10 Tage vor dem gebuchten Termin 90 % der Gesamtkosten.
Eine Anfrage zur Umbuchung eines reservierten Termins ist bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der gebuchten Leistung in Textform an info@freiluftaktiv.de möglich. Wenn die Möglichkeit für freiluftaktiv besteht, die gebuchte Leistung an einem anderen Termin auszuführen, fallen keine Stornierungsgebühren an. VP kann hierzu bis zu 14 Tage vor dem gebuchten Termin einen Ersatztermin im laufenden Kalenderjahr benennen. Im Falle der Durchführung der gebuchten Leistung an einem Ersatztermin entfallen die zwischen VP und freiluftaktiv vereinbarten Rabatte. Zudem hat VP eventuell entstehende Mehrkosten zu tragen; solche Mehrkosten entstehen etwa dadurch, dass der ursprünglich gebuchte Termin in die Nebensaison fällt, ein Ersatztermin aber in die Hauptsaison fällt und die Kosten für entsprechende Programme in der Hauptsaison höher sind als in der Nebensaison.
• Die genannten Kosten im Falle einer verspäteten oder nicht erfolgten Durchführung von Programmen oder Stornierung von Programmen fallen nicht an, soweit VP nachweist, dass freiluftaktiv ein geringerer bzw. kein Schaden entstanden ist.
Zahlungsbedingungen
• Alle Zahlungen sind mit Vertragsschluss/ Angebotsannahme fällig.
• Handelt es sich bei VP um Verbraucher i.S.v. § 13 BGB und liegt der gesamte Rechnungsbetrag für gebuchte Programme unter EUR 2.000,00 brutto, ist der voll-ständige Rechnungsbetrag bis spätestens 14 Tage vor Beginn der gebuchten Leistung zu zahlen. Erfolgt keine rechtzeitige oder vollständige (Teil-)Zahlung, kann 360Grad die Programme/ das Programm stornieren und es fallen Stornierungskosten nach Maßgabe von Ziff. 11.4., 11.5. dieser AGB an.
• Handelt es sich bei VP um einen Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, der Programme zu einem Gesamtpreis in Höhe von mehr als EUR 2.000,00 brutto bucht oder um einen Unternehmer i.S.v. § 14 BGB (Firmenkunde), sind 30 % des Gesamtbetrages inner-halb von 7 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Die Restzahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung. Erfolgt keine rechtzeitige oder voll-ständige (Teil-)Zahlung, kann 360Grad den Vertrag stornieren und es fallen Stornierungskosten nach Maßgabe von Ziff. 11.4., 11.5. dieser AGB an.
• VP kommt ohne weitere Erklärungen von freiluftaktiv nach Ablauf von 14 Tagen nach jeweiliger Rechnungsstellung in Verzug, soweit er nicht oder nicht vollständig bezahlt hat.
• VP trägt alle eventuell entstehenden Kosten für die Zahlung (Transaktionsgebühr, Auslandsüberweisungsgebühr etc.) selbst.
Sämtliche Preisangaben vor Ort und online sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.